Verantwortung für Unternehmen und Organisationen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - alles Wichtige auf einen Blick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Produkthersteller und Dienstleister dazu, ihre Leistungen so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen problemlos und ohne fremde Hilfe genutzt werden können.

Erfahren Sie hier, was das Gesetz für Sie bedeutet und wie Sie Ihre Angebote barrierefrei gestalten. 

 

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Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde 2012 durch den deutschen Bundestag verabschiedet und ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtline EN 301 549. Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, u.a. die Gestaltung des gesamten Online-Handels für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei sicher zu stellen. 

Die zusätzliche Aufgabe des BFSG ist die Stärkung klarer und einheitlicher Standards. Die Durchsetzung und Überwachung der Einhaltung und Kontrolle der festgelegten Standards erfolgt durch die Marktüberwachung.

Wen betrifft das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet erstmals auch private Wirtschaftsakteure zu mehr digitaler Barrierefreiheit. Insbesondere Unternehmen, wie Hersteller, Importeure und Händler von Produkten sowie Anbieter von Dienstleistungen, die sich ausschließlich oder auch an Verbraucherinnen und Verbraucher richten sind von dem Gesetz betroffen. Alle Unternehmen und Organisationen, bis auf einige Ausnahmen, müssen Ihre Websites, Apps, Onlineshops und Dokumente barrierefrei gestalten/umsetzen.

Wenn sich Ihre Produkte und Dienstleistungen, Websites, Apps, Onlineshops und Dokumente direkt und indirekt an Endverbraucher richten, sind Sie von dem Gesetz betroffen.

Beispiele für Produkte und Dienstleistungen die digital genutzt werden:

  • Computer und Betriebssysteme
  • Geldautomaten und Zahlungsterminals
  • Telekommunikations- und Bankendienstleistungen
  • Mobiltelefone, Tablets, Fernseher, E-Books und andere audiovisuelle Medien
  • Elektronischer Geschäftsverkehr (Websites, Apps und Onlineshops) 
  • Dokumente (PDF/UA)
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Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Barrierefreie IT-Lösungen öffnen uns die Türen zu einer zunehmend digitalen Welt, an der Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten gleichberechtigt teilhaben können. Barrieren in der digitalen Welt existieren und können für alle Menschen auftreten. Digitale Barrierefreiheit kommt daher allen Menschen zugute, aber einige Personengruppen sind darüber hinaus auf barrierefreie IT-Lösungen angewiesen.

Barrierefreiheit = Zugänglichkeit = digitale Teilhabe = höchste Nutzerfreundlichkeit

Ziel des BFSG ist es, Menschen mit Behinderungen die digitale Teilhabe zu ermöglichen. Die gesetzlichen Anforderungen betreffen Unternehmen, Verbände und Vereine, die sich direkt oder indirekt an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Sie müssen - von Ausnahmen abgesehen – Websites, Apps, Onlineshops und Dokumente barrierefrei gestalten/umsetzen. Denn viele Organisationen nutzen in der digitalen Kommunikation mit Verbrauchern Telemediendienste, Dienste des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce) oder Bankdienstleistungen. Dies macht sie zu Leistungserbringern gegenüber den Verbrauchern, so das BFSG.

Zum Leistungserbringer wird beispielsweise, wer über die Website oder den separaten Onlineshop Produkte oder Dienstleistungen verkauft oder die Nutzung von Apps sowie Dokumente zum Download anbietet.

Weitere digitale Anwendungsbeispiele:

  • Nutzende möchten sich auf der Website in einen Kundenbereich einloggen
  • Nutzende möchten über ein Helpdesk-System ein Support-Ticket eröffnen
  • Nutzende möchten online einen Termin vereinbaren
  • Nutzende möchten ein Kontaktformular ausfüllen
  • Nutzende möchten einen Chatbot oder Rückrufservice nutzen

Welche Anforderungen und Standards müssen/sollten erfüllt werden?

Es müssen die technischen Standards der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guideline (WCAG 2.1) beachtet und erfüllt werden.

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) soll eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik ermöglichen und gewährleisten. Sie präzisiert die Anwendung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für den IT-Bereich.

Der Web Content Accessibility Guideline (WCAG) ist ein internationaler Standard des World Wide Web Consortiums (W3C) zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten. Eine Vielzahl der Anforderungen der EN 301 549 verweist auf die sehr gut dokumentierten WCAG-Kriterien, nämlich auf die Anforderungen der Konformitätsstufen A und AA. Wenn das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit gemäß § 3 Absatz 4 BITV für Websites und Webanwendungen anzustreben ist, sollen die Anforderungen der Konformitätsstufe AAA erfüllt werden.

 

Standards und Kriterien sind in 3 Konformitätsstufen unterteilt.

  • Konformitätsstufe A (Muss-Kriterien)
    (entspricht der niedrigsten Stufe mit hoher Priorität)
  • Konformitätsstufe AA (Muss-Kriterien)
    (entspricht dem Standard für eine gute Zugänglichkeit)
  • Konformitätsstufe AAA
    (entspricht der höchsten Stufe mit niedrigster Priorität)

Grundsätzlich haben die Anforderungen aller Konformitätsstufen die Erfüllung der vier Prinzipien der Barrierefreiheit zum Ziel.

  1. Wahrnehmbarkeit – Text-Alternativen, Zeitgesteuerte Medien, Anpassbarkeit und Unterscheidbarkeit
  2. Verständlichkeit – Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit und Hilfe zur Fehlervermeidung
  3. Bedienbarkeit – Tastaturbedienbarkeit, Ausreichend Zeit, Anfälle vermeiden, Orientierung unterstützen und Eingabemodalitäten
  4. Robustheit – Valide Code-Basis (HTML, CSS) und Kompatibilität

Darüber hinaus gibt es übergreifende Anforderungen für Websites & Apps, die ebenfalls erfüllt werden müssen.

  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Bereitstellung eines Feedbackmechanismus
  • Bereitstellung von Erläuterungen in Deutsche Gebärdensprache und in Leichter Sprache

Welche Möglichkeiten und Chancen bieten barrierefreie IT-Lösungen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird viele Unternehmen und Organisationen dazu zwingen, digitale Anwendungen in der Kommunikation mit Verbrauchern barrierefrei(er) zu gestalten. Tatsächlich würde jeder Zweite in Deutschland von mehr digitaler Barrierefreiheit profitieren - denn jeder von uns ist auch Verbraucher - und so wird sich digitale Barrierefreiheit zum neuen Standard entwickeln.

Die Anzahl der Menschen, die mit situativen und temporären Behinderungen zu leben haben, ist statistisch nicht erfassbar. Gleichzeitig ist die Zahl derer, die dauerhaft betroffen sind, höher als man denkt:

  • In Deutschland gibt es ca. 10,4 Millionen Menschen mit einer dauerhaften Behinderung. Rund 7,5 Millionen Menschen mit einer schweren und ca. 2,8 Millionen mit einer leichten Behinderung.
    Das macht ca. 12,5 Prozent der gesamten Bevölkerung aus.
  • Zusätzlich nimmt in einer alternden Bevölkerung der Anteil der Menschen mit Beeinträchtigungen stetig zu. 18,2 Millionen Menschen – fast 22 Prozent – sind über 65 Jahre alt.
  • Darüber hinaus sind rund 15 Prozent der Menschen, die in Deutschland leben, keine Muttersprachler. 4,1 Millionen Menschen in Deutschland sprechen zuhause gar kein Deutsch. Für weitere 8,2 Millionen ist Deutsch im Haushalt nicht die überwiegend gesprochene Sprache.
  • Hinzu kommen in Deutschland noch 6,2 Millionen Menschen, die nicht oder nur unzureichend lesen und schreiben können. Das sind 7,5 Prozent der Bevölkerung.

Wie das Handelsblatt schreibt, repräsentieren Menschen mit Behinderung in der EU eine Kaufkraft von 2,3 Billionen Euro pro Jahr.

Barrierefreie IT-Lösungen schaffen viele Möglichkeiten und Chancen auch für Ihr Unternehmen. Selbst wenn die Umsetzung dieser Anforderungen und Standards für Ihr Unternehmen nicht verpflichtend ist, verspricht das Engagement auch mehr Umsatz, höhere Marktanteile, neue Kunden, Imagegewinn und die Nutzung von Wettbewerbsvorteilen.

Mehrwerte für Sie und Ihr Unternehmen:
  • Sie erhöhen die Zugänglichkeit für alle Nutzenden
  • Sie verbessern die Nutzererfahrung/-erlebnis
  • Sie gewinnen Marktanteile über neue Zielgruppen
  • Sie sorgen für Effizienz und Zeitersparnis
  • Sie sorgen für Effektive und umfassende Unterstützung
  • Sie verbessern die Suchmaschinenoptimierung
  • Sie verbessern Ihre positive Markenwahrnehmung
  • Sie steigern Ihren Umsatz
  • Sie gewinnen neue Mitarbeiter*innen

Barrierefreie IT-Lösungen werden zu einer Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Kommunikation sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich!

Nutzen Sie unsere Audits zur Barrierefreiheit

Ihr Weg zur Erfüllung des BFSG

Damit Sie genau wissen, wo Sie stehen, empfehlen wir Ihnen im ersten Schritt eine Bestandsaufnahme durchzuführen!

Unser Angebot in Form eines technischen Audits beinhaltet folgende Schritte:

  • Barrierefreiheits-Audit: Evaluierung des Ist-Standes
  • Aufzeigen von Stärken und Schwächen in Bezug auf die Barrierefreiheit nach BFSG
  • Ableiten und Priorisieren von Maßnahmen für die vereinbarte Konformitätsstufe AA
  • Report und Befunde zur Übergabe an Ihre Agentur

Das kostenpflichtige Audit bietet einen umfassenden Blick auf den Status Quo sowie die priorisiertem Handlungsempfehlungen. Kosten entstehen jedoch erst, wenn wir mit Ihnen das Vorgehen im Detail besprochen und die Rahmenbedingungen abgesteckt haben.

Unser Tipp: 
Der 28. Juni 2025 ist näher als man denkt - planen Sie Prüfung und Umsetzung der Barrierefreiheit rechtzeitig ein!

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unternehmen, die die Vorgaben des BFSG nicht einhalten, drohen Sanktionen wie Bußgelder bis hin zu Abschaltung der Anwendungen.

Alle Unternehmen, die Produkte herstellen und Dienstleistungen anbieten, die sich ausschließlich oder auch an Endverbraucher richten.

Die Durchsetzung soll über die Marktüberwachungsbehörde erfolgen. Alle Nutzerinnen und Nutzer haben das Recht, digitale Barrieren über die auf der Website oder in den Apps anzugebende Schlichtungsstelle anzuzeigen bzw. zu melden.

Damit Sie genau wissen, wo Sie stehen, empfehlen wir Ihnen eine Bestandsaufnahme durchzuführen!

Sie sollten Barrierefreiheitstests durchführen und auf international anerkannte Standards wie die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) achten.

Nein, für IT-Lösung wie Website, Apps und Onlineshops gibt es ab dem 28. Juni 2025 keine Übergangsfristen mehr.

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Testverfahren und -methoden, wobei grundsätzlich unterschieden wird zwischen produktorientierten Tests, z.B. in Form eines technischen Audits, die für die Abnahme einer IT-Lösung zwingend durchgeführt werden müssen, um den Stand der Barrierefreiheit nachweisen zu können, und nutzungsorientierten Tests mit realen Personen, die empfehlenswert sind, da sie die Gebrauchstauglichkeit der IT-Lösung für alle Menschen erhöhen.


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Peter Passeck Geschäftsführung Beratung