

BFSG rechtzeitig umsetzen
Ab 28. Juni ist das Barrierefreiheit gesetzliche Pflicht für Website, Apps und Online-Shops vieler Unternehmen. Wir prüfen Ihr digitales Angebot und helfen Ihnen, die Vorgaben richtig und effizient umzusetzen. Damit Sie neue Kundinnen und Kunden gewinnen und Ihre Leistungen problemlos und ohne fremde Hilfe von jedem genutzt werden können.
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Apps, Website, Online-Shops und andere digitale Angebote sollen von allen Menschen gelesen, verstanden und genutzt werden können. Dafür sorgt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab dem 28. Juni 2025. Gemeinsam machen wir Ihr Angebot nutzerfreundlicher, verbessern Ihr Suchmaschinen-Ranking und steigern Ihren Umsatz.
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Ihnen liegt noch ein anderes Softwareprojekt auf dem Herzen? Auch dazu beraten wir Sie gerne.
Peter Passeck
Geschäftsführung Beratung